© oekonews-Pucher / Umweltminister Andrä Rupprechter
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Bundesminister Rupprechter: „So funktioniert die Energiewende nicht“

Enttäuschung über das Winterpaket der EU-Kommission

Wien - Die EU-Kommission hat heute ihr Winterpaket mit acht Gesetzesvorschlägen vorgelegt. Das mehr als 1000-Seiten umfassende Paket ist Teil der Umsetzung der Europäischen Energieunion. Diese soll die nationalen Energiemärkte stärker integrieren und Versorgungssicherheit gewährleisten. Umweltminister Andrä Rupprechter zeigte sich zu den Vorschlägen bzgl. Erneuerbarer Energie und Strommarkt enttäuscht. Der bisher bestehende Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien soll bis auf wenige, kleine Ausnahmen komplett fallen. ‘So funktioniert die Energiewende nicht. Europa muss ein starkes, politisches Zeichen für den Klimaschutz setzen. Wir dürfen die konventionellen Kraftwerke nicht laufen lassen und dafür Strom aus Wind und Photovoltaik abdrehen’, sagt Rupprechter. Eine derartige Regelung würde die Wettbewerbsbedingungen für erneuerbare Energien in Europa drastisch verschlechtern, solange für fossile und Nuklear-Energie die Folgekosten, wie etwa des Klimawandels oder der Luftverschmutzung, nicht im Marktpreis internalisiert sind.
 
Für den Bereich der Biokraftstoffe wird ein kontinuierliches Absenken des Einsatzes von herkömmlichen auf landwirtschaftlichen Rohstoffen basierenden Biokraftstoffen vorgeschlagen. Die Obergrenze soll von derzeit 7% im Jahr 2021 auf 3,8% im Jahr 2030 gesenkt werden. Der Einsatz von fortschrittlichen und aus Abfällen hergestellten Biokraftstoffen soll bis 2030 stufenweise auf 6,8% erhöht werden. Fortschrittliche Biokraftstoffe können in den bestehenden Anlagen nicht produziert werden. Für Österreich bedeutet das, dass die Produktion von Biokraftstoffen aus heimischen landwirtschaftlichen Rohstoffen stark bedroht ist, das betrifft auch die dabei anfallenden gentechnikfreien Futtermittel.
Ein Lichtblick in diesem Winterpaket ist die Ankündigung der Kommission, dass die Subventionen für fossile Energieträger sukzessive abgebaut werden sollten.
 
Der Gesetzesvorschlag zur Governance gibt Vorgaben für die Erstellung nationaler Energie- und Klimastrategien vor und will damit auch die Zielerreichung des EU-weiten 27-Prozent-Erneuerbaren-Ziels gewährleisten. Die Governance verlangt von jedem Mitgliedstaat bis 2019 die Übermittlung einer integrierten Klima- und Energiestrategie an die EU Kommission. Darin ist genau auszuweisen, welche Zielpfade die Mitgliedstaaten in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger für die Bereiche Wärme, Kühlung, Strom und Mobilität für den Zeitraum 2021 bis 2030 planen. Die Beiträge für Photovoltaik, Windkraft etc. sind separat auszuweisen. Es muss ebenso beschrieben werden, mit welchen Maßnahmen die Ziele im Bereich Energieeffizienz erreicht werden.
 
In Österreich werden diese Ziele mit der integrierten Energie- und Klimastrategie festgelegt. Positiv zu sehen ist, dass alle Mitgliedstaaten auch ihre Vorstellungen über eine Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (80 bis 95% Emissionsreduktion bis 2050 bezogen auf 1990) im Lichte des Pariser Abkommens werden berichten müssen.
 


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /