© Catalania Catalino / pixabay.com
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Eigenes Atommüll-Endlager für Österreich und Atommüll-Importverbot?

EU verlangt nationalen Aktionsplan - Strahlenschutzgesetz-Änderung „Regionales Endlagerkonzept problematisch – Hinausschieben bis St. Nimmerlein? – Entwurf sieht keine unabhängige Aufsicht vor

‘Keine Umwelt-NGO wurde in den Begutachtungsprozess zur Strahlenschutzgesetzänderung eingebunden, die den von der EURATOM-Richtlinie 2011/70 verlangten Nationalen Aktionsplan für strahlende Abfälle bringen soll,’ bemängelt Mag. Heinz Stockinger, Sprecher der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE). ‘Dabei hätte von Haus aus ein besserer Gesetzesentwurf herauskommen können, wenn das Umweltministerium die vier Jahre zur Umsetzung der Richtlinie auch zur Einbeziehung atomkritischer Akteure genützt hätte. Denn diese befassen sich zum Teil seit der abgebrochenen Endlagersuche Anfang der1990er Jahre mit der Problematik.’ Der PLAGE-Vertreter pocht darauf, ‘dass unsere Stellungnahme dennoch berücksichtigt wird.’

Regionales Endlager?

Österreich ist Mitglied der Europäischen Endlager-Entwicklungsorganisation (European Repository Development Organization, ERDO), in der die Idee eines regionalen Endlagers für radioaktive Abfälle verfolgt wird. Das heißt, ein Staat lagert auch den Strahlenmüll mehrerer anderer. ‘Keines der ERDO-Mitgliedsländer, auch Tschechien oder die Slowakei mit ihren AKWs, sucht aber ernsthaft und unter demokratischer Öffentlichkeitsbeteiligung nach einem Endlager,’ diagnostiziert Stockinger.

Auf diese Weise werde entweder überall die Suche nach einer Endlagerlösung auf die lange Bank geschoben, oder der Staat, der zuerst ein Endlager schafft, gehe das Risiko ein, letztlich den radioaktiven Abfall der anderen zu beherbergen. ‘Letzteres wäre jedenfalls ungerecht gegenüber den Staaten, die geringere Mengen bzw. weniger problematische radioaktive Abfälle produzieren – also auch gegenüber Österreich.’

Daher plädiert die PLAGE dafür, die Fata Morgana eines regionalen Endlagers ad acta
zu legen. Folgerichtig sei dann auch aus der ERDO auszutreten. Eine jeweils nationale Eigenlösung sei realistischer und zugleich gerecht: entsprechend dem Verursacherprinzip
übernähme Österreich so die volle Verantwortung für seine radioaktiven Abfälle. ‘Im Gegenzug’ ist es für die PLAGE dann ‘recht und billig, im Gesetz ein Atommüll-Importverbot festzuschreiben.’ Desgleichen ein Exportverbot, mit Ausnahme derjenigen Abfälle, für die bereits Rücknahmeverträge mit Atombetreiberstaaten bestehen (zB für die Brennelemente aus dem Prater-Reaktor).


Unklarer zeitlicher Ablauf

Nach Ansicht der PLAGE hat das Gesetz auch vorzugeben, wann die konkrete Endlagersuche und begleitende Forschungen zu beginnen haben und bis wann sie spätestens abzuschließen sind.


Unklare Aufsicht und Lenkung

Die EURATOM-Richtlinie 2011/70 sieht u.a. auch vor, dass es eine Aufsichtsbehörde geben muß. Eine solche existiert in Österreich nicht und fehlt im Gesetzesentwurf. Die Zuständigkeiten wären nach Meinung der Atomgegner zusammenzuführen, da etwa für den Prater-Reaktor das Wissenschaftsministerium zuständig ist und die Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) zum BMLFUW gehört. Es bedürfe eines unabhängigen übergreifenden Aufsichtsorgans ohne Eigentümerinteressen an nuklearen Anlagen, Prozessen und Produkten. Eine solche Aufsichtsbehörde sei auch mit der Endlagersuche zu beauftragen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /