AKW sind keine Partner sondern Barrieren für die Erneuerbaren

Strombörse entlarvt RWE Presseerklärungen von der zuverlässigen Partnerschaft zwischen Atomkraftwerken und Erneuerbaren als Lüge.

RWE versuchte zu täuschen

Die Öffentlichkeit irreführend hat RWE für den Standort Lingen im Emsland am 15.8. und für den Standort Gundremmingen in Schwaben am 19.8. mit ähnlich lautenden PR-Erklärungen behauptet, ihre Atomkraftwerke seien sehr flexibel und gute Partner der Erneuerbaren Energien in Hinblick auf deren schwankende Produktion. Nur wenige Redaktionen wie zum Beispiel die Günzburger Zeitung übernahmen diese irreführenden Aussagen.

Die Strombörse straft die RWE Aussagen Lügen : Am 17. August 2014 war viele Stunden das Stromangebot so groß, dass die Preise an der Strombörse unter Null fielen. (http://www.epexspot.com/en/market-data/intraday/intraday-table/2014-08-17/DE)

An diesem warmen Sonntag in der Ferienzeit war die Stromnachfrage sehr niedrig. Sie sank bis unter 40 Gigawatt. Zugleich wurde viel Sonnen- und Windstrom erzeugt. Doch die RWE-AKW erzeugten an diesem Tag laut RWE-Portal : http://www.rwe.com/web/cms/de/59926/transparenz -offensive/deutschland/stromerzeugung-online/stromerzeugung-rueckschau/
mit 90 Millionen Kilowattstunden sogar mehr Strom als in den Wochentagen zuvor. In Gundremmingen wurde der Block C überhaupt nicht gedrosselt. Also: Obwohl man wegen Stromüberschusses Geld bezahlt bekam, wenn man an der Börse Strom abnahm, ließ RWE den Block C in Gundremmingen und das AKW in Lingen voll weiter laufen. Das straft RWE Lügen.

Wie passt das zusammen?

Technisch können die AKW schnell gedrosselt werden. Im Notfall innerhalb von Sekunden. Aber die Atom- und Braunkohlekraftwerke sind für den Dauerbetrieb konstruiert worden. Wenn sie ihre Leistung drosseln, sinken in der Anlage die Temperaturen. Metalle ziehen sich zusammen. Wird die Leistung wieder erhöht, steigen die Temperaturen und die Metalle dehnen sich aus. Das nutzt die hierfür nicht konstruierten Anlagen stärker ab. Beispielsweise die heiklen Spaltelemente neigen in der Folge zu mehr Rissen. Deswegen drosseln die AKW Betreiber ungern ihre Anlagen. Und lassen sie trotz niedriger, ja unter Null gefallener Preise an der Strombörse meistens voll weiter laufen.

Die alten und sehr umweltschädlichen Atom- und Kohlekraftwerke sind also keine Partner der Erneuerbaren. Sie sind Barrieren für deren Ausbau, weil Union und SPD jetzt im Interesse von EON, RWE und Vattenfall das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) so verschlechtert haben, dass der Ausbau von Solar- und Windenergie gedrosselt wird, um einen langen Weiterbetrieb von Atom- und Kohlekraftwerken zu gewährleisten. Eine zukunftstaugliche Stromversorgung hingegen setzt auf Sonne und Wind. Und begleitet dies mit einem Umbau des Stromnetzes zu einem leistungsfähigen Verbund, Lastmanagement und dem Aufbau von Stromspeichern.

Quelle : FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
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Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Sommer 2013 ist es mit rund 750 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten bisher erfolglos geblieben.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /